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Ratgeber

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Mitten im Leben abgesichert & umfassende Vorsorge im Alter

Wussten Sie, dass Ihr Ehepartner Sie im Krankheitsfall nicht automatisch vertreten oder Entscheidungen für Sie treffen darf?

Fakt ist, dass Ehepaare im Notfall nicht füreinander handeln dürfen. Dies wird von vielen Ehepaaren verkannt. Wenn Sie nicht durch eine entsprechende Vollmacht vorsorgen, entscheidet im Ernstfall das Familiengericht als Betreuungsgericht, wer Sie vertreten und Entscheidungen für Sie treffen darf. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht auch für Ehepartner und junge Menschen nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, wenn diese ihr Schicksal nicht in die Hände des Gerichts legen möchten.

 

Verdrängen hilft nicht. Denn jeder Mensch kann jeden Alters unerwartet – durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.

Insbesondere als Immobilienbesitzer, Eltern minderjähriger Kinder sowie selbständiger Unternehmer sollten Sie nicht zögern, sondern rechtzeitig für sich und Ihre Angehörigen Verantwortung übernehmen. Der Firmeninhaber kann mithilfe einer Vorsorgevollmacht dafür sorgen, dass keine unqualifizierten Außenstehenden eines Tages die Geschicke seiner Firma in die Hand nehmen.

Zu beachten ist, dass die Rechtsprechung an den Inhalt und die wirksame Gestaltung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung hohe Anforderungen stellt.

 

Sorgen Sie deshalb vor und lassen Sie sich rechtzeitig beraten, welche Vorsorgemaßnahmen für Sie in Betracht kommen. Damit stets in Ihrem Sinn gehandelt wird und Sie, Ihre Angehörigen und Ihre Mitarbeiter abgesichert sind.

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