Erbverträge

Erben und Vererben

Wann brauchen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag?
Mit einem Erbvertrag können Sie bereits zu Lebzeiten mit sofortiger Wirkung verbindlich bestimmen, wer Ihr Erbe werden bzw. was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Es wird ein verbindlicher Vertrag zwischen demjenigen geschlossen, der vererben will, und seinem späteren Erben.

Anders als beim Testament können Sie hier Ihren letzten Willen nicht jederzeit frei widerrufen. An den Vertrag sind Sie grundsätzlich gebunden und können ihn nicht mehr einseitig aufheben.

Eine Änderung ist nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners möglich. Es besteht oft ein praktisches Bedürfnis für eine endgültige erbrechtliche Bindung: beispielsweise wird der Sohn eines selbständigen Unternehmers vielleicht nur dann zur Mitarbeit im väterlichen Betrieb bereit sein, wenn er verbindlich zum Nachfolger seines Vaters bestimmt ist.

Ein Testament kann eigenhändig und handschriftlich errichtet werden. Demgegenüber ist der Erbvertrag nur wirksam, wenn er vor einer Notarin oder einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen wird.
Erbvertrag für Paare ohne Trauschein
Wann ist der Erbvertrag die bessere Lösung als ein Testament?

Erbverträge sind zum Beispiel für Paare ohne Trauschein sinnvoll. Anders als bei Ehepaaren dürfen diese kein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Der einzige Weg, den Partner nach dem eigenen Tod verbindlich abzusichern, ist ein Erbvertrag. Hier können sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

Melden Sie sich einfach bei mir!

Image
Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
Schrangenstraße 7
23909 Ratzeburg
© 2020 fachanwaltskanzlei-rz.de, alle Rechte vorbehalten