ONLINE-Scheidung

Wir regeln Ihre Scheidung - online

Ohne Besuch beim Anwalt. Bequem von zu Hause.
In ganz Schleswig-Holstein, MV, HH und Niedersachen
Ihre Rechtsanwältin für Online-Scheidung in Ratzeburg
Kompetent. Erfahren. Menschlich.
Sie möchten sich schnell und unkompliziert scheiden lassen?
Weil alles schon geregelt ist und Sie sich einig sind? Das Trennungsjahr ist fast vorbei? Sie haben keinen Beratungsbedarf und möchten einfach nur stressfrei einen Schlussstrich ziehen?

Wenn Sie Zeit und den Aufwand einer persönlichen Besprechung Ihrer Scheidung sparen möchten, dann beauftragen Sie mich gerne online mit der Einleitung Ihrer Scheidung. Sie brauchen weder einen Termin zu vereinbaren, noch persönlich Rücksprache mit mir zu halten. Wir kommunizieren ausschließlich per Email. Bei Fragen zum Inhalt und Ablauf des Scheidungsverfahrens ist die Beratung während des gesamten Scheidungsverfahrens inklusive. Ein Anwaltsbesuch ist für die Beauftragung nicht notwendig.

Nur zum Scheidungstermin: Da müssen Sie persönlich erscheinen – natürlich mit anwaltlicher Vertretung.

Oft sind Mandanten auch nach dem Trennungsjahr noch emotional belastet, so dass die Hemmschelle, einen persönlichen Termin zu vereinbaren und wahrzunehmen, etwas größer ist. Mit der Online Scheidung können Sie einfach und schnell Kontakt zu mir aufzunehmen.Bedenken Sie: Eine Scheidung ohne Anwalt geht nicht. Wenn Sie die Scheidung einreichen möchten, geht das nur mit einem Anwalt. Denn vor dem Scheidungsrichter besteht Anwaltspflicht.
Alles geklärt?

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Jetzt kurz und schmerzlos Scheidungsauftrag erteilen!
Noch Fragen zur Online Scheidung?

Noch Fragen zur Online Scheidung?

Schauen Sie in den FAQ nach.

In 5 Schritten zur Scheidung

Schritt 1
Scheidung
vorbereiten

Scheidungsauftrag ausfüllen + absenden

Vollmacht (Download) unterzeichnen, eingescannt vorab per E-Mail senden

Zusätzlich Original - Scheidungsvollmacht per Post an mich schicken

Folgende Unterlagen bitte entweder eingescannt per E-Mail oder als Fotokopie per Post an mich:
Heiratsurkunde

Geburtsurkunden der Kinder

Ehevertrag

Vereinbarung über Scheidungsfolgen

Schritt 2
Antrag auf
Scheidung

Sie erhalten Entwurf Ihres Scheidungsantrages

✔ Kostenvoranschlag mit Überblick über Ihre Scheidungskosten

✔ Sie kontrollieren Ihre persönlichen Angaben

✔ Nach Ihrer Freigabe sorge ich für Einreichung bei Gericht

✔ Sie erhalten eine Teilrechnung für Erstellung und Einreichung des Antrags






Schritt 3
Bearbeitung durch Gericht

✔ Sie erhalten eine Rechnung des Gerichts über den Gerichtskostenvorschuss

✔ Nach Zahlung wird der Antrag Ihrem Ehepartner per Post zugestellt

✔ Das Gericht versendet an beide Ehegatten Fragebögen zum Versorgungsausgleich

Einholung Auskünfte

Gericht berechnet Versorgungsausgleich


Schritt 4
Termin zur
Scheidung

✔ Ladung zur mündlichen Verhandlung: dem Scheidungstermin

✔ Anwaltliche Überprüfung der Berechnung des Versorgungsausgleichs

✔ Rechnung zur Wahrnehmung des Gerichtstermins

✔ Anwaltliche Begleitung zum Gerichtstermin

✔ Sie und Ihr Partner erscheinen persönlich bei Gericht

Sie werden beide gefragt, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie ihre Ehe für gescheitert halten. Nach dem Grund des Scheiterns wird nicht gefragt.

Ihre Ehe wird nach ca. 15 Minuten geschieden

Schritt 5
Rechtskraft der Scheidung

✔ Der schriftliche Scheidungsbeschluss wird in die Kanzlei geschickt.
✔ Einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses tritt die Rechtskraft der Scheidung ein. Ich sorge im Anschluss daran dafür, dass Sie den Rechtskraftvermerk auf Ihrem Scheidungsbeschluss erhalten.
✔ Ich sorge dafür, dass Sie die Hälfte der Gerichtskosten erstattet bekommen.
Besondere Serviceleistungen im Überblick für Ihre Online Scheidung
Das Online-Scheidungs-Formular

Kostenvoranschlag - Gratis

Brauchen Sie einen Kostenvoranschlag über Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre Scheidung? Diesen bekommen Sie gratis, sobald ich diese anhand Ihrer Einkommensverhältnisse berechnen kann.

Füllen Sie einfach das unten stehende Formular aus. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden Ihren persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung per E-Mail zugesandt. Der Kostenvoranschlag für die Scheidungskosten ist unverbindlich und kostenfrei.

Immer an Ihrer Seite

Bei Bedarf können Sie jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Geht es Ihnen dabei nur um den Ablauf des Scheidungsverfahrens, entstehen dadurch noch nicht einmal zusätzlichen Kosten. Während des gesamten Verfahrens von der Einleitung der Scheidung bis zur Rechtskraft der Scheidung ist die Beratung zum Ablauf und Inhalt des Scheidungsverfahrens inklusive.

Ratenfinanzierung

Ich helfe Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Scheidung.

Sie überweisen mir die Kosten Ihrer Scheidung zinsfrei ohne Mehrkosten in drei Teilbeträgen:
  • Ein Drittel bei Beauftragung
  • Ein Drittel nach 2 Monaten
  • Ein Drittel bis zum Scheidungstermin


Lediglich die Gerichtskosten müssen Sie in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung des Gerichts unter Angabe der Bankverbindung überweisen.

Ich berechne keine Zinsen und keine Gebühren.

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Sie können die Scheidungskosten nicht tragen?

Bei geringen Einkünften, bei staatlicher Unterstützung (Sozialhilfe, Hartz IV) oder hohen Schulden können beide Ehegatten Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Wird diese bewilligt, werden die Anwalts- und Gerichtskosten vom Staat übernommen. Bei höheren Einkommen kann angeordnet werden, dass Sie diese in Raten abzahlen.

Bei nachträglichen Gehaltserhöhungen und / oder Vermögensbildung sind Sie für einen Zeitraum von 4 Jahren verpflichtet, diese Verbesserung Ihrer Einkommenssituation gegenüber dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen. Sie müssen damit rechnen, dass die ursprünglich bewilligte Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird und Sie die Anwalts- und Gerichtskosten an den Staat zurückzahlen müssen.

Zur Beantragung müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.

Das Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter Downloads. Dort finden Sie auch eine Anleitung und ein Hinweisblatt. Die erforderlichen schriftlichen Belege und Nachweise stellen Sie uns bitte in Fotokopie zur Verfügung.

Noch Fragen zur Online-Scheidung?

Können Sie sich online scheiden lassen?
Nein. Onlinescheidungen per Mausklick gibt es nicht. Dennoch ist der Begriff „Online Scheidung“ mittlerweile weit verbreitet. Es werden Scheidungen „zum Mindestpreis mit Kostengarantie“ beworben und behauptet, Onlinescheidungen seien billiger, weil man nur einen Anwalt brauche. Im Internet ist auch zu lesen, dass Gerichte bei Onlinescheidungen den Streitwert herabsetzen würden.

Eine solche Werbung ist irreführend. Scheidungsanträge können mittlerweile von Rechtsanwälten zwar auch „online", d.h. in elektronischer Form, bei Gericht eingereicht werden.
Aber: Es gibt keine Ehe, die online geschieden wird.
Das Gesetz schreibt gemäß § 1564 BGB vor, dass eine Ehe nur durch eine richterliche Entscheidung nach persönlicher Anhörung der Ehegatten geschieden wird. Eheleute müssen nach wie vor zu ihrem Scheidungstermin persönlich erscheinen und ihren Scheidungswillen erklären. Dies muss nicht zur gleichen Zeit und vor demselben Familiengericht geschehen. Die Ehe ist erst mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses aufgelöst.
Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.
Wenden Sie sich an mich!
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