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Versorgungsausgleich und Altersvorsorge

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Versorgungsausgleich in Ratzeburg
Sie möchten die Scheidung einreichen und fragen sich, wie genau der Versorgungsausgleich zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten ablaufen wird? Was Sie tun müssen, damit der Ausgleich Ihrer Rentenansprüche durchgeführt wird? Wie Sie die Höhe der Rentenanwartschaften in Erfahrung bringen, die Ihnen von Ihrem Ehegatten zustehen könnten?

Vielleicht können Sie eine Rentenkürzung nach Scheidung bei Unterhaltszahlungen abwenden? Was können Eheleute abweichend vom gesetzlichen Versorgungsausgleich durch Ehevertrag vereinbaren? Kann eine Abfindung oder Verrechnung von Rentenanwartschaften günstig sein? Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Versorgungsausgleich zur Seite.
Wissenswertes zum Thema Versorgungsausgleich lesen Sie hier:
Welchen Zweck hat der Versorgungsausgleich?
Ähnlich wie im Zugewinnausgleich dient auch der Versorgungsausgleich der Aufteilung von gemeinsam erwirtschafteten Vermögen, hier in Form der Altersversorgung. Die Eheleute sollen bei verschiedener Aufgaben- und Arbeitsteilung in der Ehe in gerechter Weise an der Altersversorgung teilhaben.

Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht deshalb grundsätzlich die Rentenansprüche der Partner, die sie während der Ehe aufgebaut haben. Eine Scheidung hat damit immer auch Auswirkungen auf die Altersversorgung. Nur in extremen Fällen nimmt das Gericht auf Antrag eine Korrektur vor, wenn der Versorgungsausgleich zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen den Eheleuten führt.
Checkliste 1: In 4 Fällen findet kein Versorgungsausgleich statt
In folgenden Ausnahmefällen findet der Versorgungsausgleich nicht oder nur auf Antrag statt:

  1. Bei Vereinbarung eines Verzichts, sofern nicht ein Ehegatte offensichtlich evident benachteiligt wird.
  2. Die Eheleute treffen eine private Vereinbarung durch Ehevertrag darüber, dass anstelle des Versorgungsausgleichs ein anderweitiger Ausgleich vermögensrechtlicher Natur erfolgt.
  3. Bei kurzer Ehezeit unterhalb von 3 Jahren findet nur auf Antrag eines Ehegatten bei Gericht ein Versorgungsausgleich statt. Anwaltliche Vertretung ist für diesen Antrag nicht erforderlich.
  4. Der Wert des zu übertragenden Rentenanteils ist gering („Geringfügigkeitsgrenze“). Dies ist dann der Fall, wenn der auszugleichende Wert nicht mehr als einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Bei anderen Versorgungen gilt dafür ein konkreter Kapitalwert als Grenze. Die exakten Beträge schwanken jährlich geringfügig.
Checkliste 2: Besonderer Beratungsbedarf in 6 Fällen
  1. Ein Ehepartner ist bei Scheidung bereits Rentner
  2. Ein Ehepartner oder beide sind Beamte
  3. Ein Ehepartner hat als Arzt, Apotheker, Architekt oder Steuerberater berufsständische Anrechte, der andere hat Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV-Anrechte)
  4. Selbständiger Ehepartner betreibt (k)eine Altersvorsorge oder eine durch Vermögensbildung in Form von Kapitallebensversicherungen / Immobilien, während der andere Ehegatte nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt
  5. Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung stirbt
  6. Versorgungsausgleich bei gleichzeitiger Unterhaltsverpflichtung
Altersvorsorgeunterhalt: Wann sind auch nach der Scheidung Rentenbeträge zu zahlen?
Für den Fall, dass es Ihnen auch nach der Scheidung aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder schwerfallen wird, eine eigene hinreichende Altersvorsorge aufzubauen, besteht die Möglichkeit, den besser verdienenden geschiedenen Ehepartner neben der Zahlung des Basisunterhalts als nachehelicher Ehegattenunterhalt zusätzlich zur Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt in Anspruch zu nehmen.
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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
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