Umgang mit Kindern und Enkelkindern

Wie wird der Umgang nach der Trennung geregelt?
Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang ein Umgangsrecht (Besuchsrecht) besteht und wie dieses gestaltet werden kann. Das Umgangsrecht ist ein vom Sorgerecht unabhängiges Recht des Kindes und des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Es gibt dem Umgangsberechtigten in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Umgekehrt hat auch das Kind ein Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil.

Zum Umgang gehört neben den persönlichen Begegnungen auch der Brief-, E-Mail- und Telefonkontakt. Ziel der Umgangskontakte ist, dass dem Kind beide Elternteile erhalten bleiben. Die Beziehung des Kindes zu dem anderen Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, ist zu erhalten oder aufzubauen, um der Entfremdung entgegenzuwirken. Die psychologischen und pädagogischen Fachkräfte gehen davon aus, dass der regelmäßige Umgang mit dem anderen Elternteil der Persönlichkeitsentwicklung dient und deshalb grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht.
Fragen und Wissenswertes zum Thema "Umgang mit Kinder und Enkelkindern"
Wie erhalten Sie eine Umgangsregelung?
Es ist die Aufgabe beider sorgeberechtigten Eltern, für ihre Kinder die bestmögliche Regelung zu erarbeiten und dann innerhalb dieser Vereinbarung flexibel zu kooperieren. Der Umgang des Kindes mit dem anderen nicht betreuenden Elternteil ist einverständlich nach den Bedürfnissen des Kindes zu regeln und möglichst spannungs- und konfliktfrei zu gestalten.

Anlässlich der Trennung sollte möglichst umgehend zwischen den Elternteilen geklärt werden, wie der Kontakt zum wegziehenden Elternteil aufrechterhalten werden kann. Die Eltern und das Kind haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Alternativ kommt die Hilfe von Beratungsstellen oder eine Mediation für Eltern in Betracht. Die Beratung bei den Jugendämtern ist kostenlos. Erst wenn außergerichtlich nach Einschaltung von Familienanwälten und auch mit Vermittlung des Jugendamtes keine Lösung gefunden werden kann, wird das Familiengericht auf Antrag tätig und legt eine Umgangsregelung fest, die dem Kindeswohl am besten entspricht. Dafür werden Berichte und Empfehlungen beim Jugendamt eingeholt.

Wie kann ich Ihnen bei Fragen zum Umgangsrecht helfen?

Haben Sie konkrete Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf den Umgang mit Ihrem Kind bzw. Kindern? Gerne überprüfe ich diese auf Realisierbarkeit. Auf Wunsch gestalte und verfasse ich gemeinsam mit Ihnen praktikable und verlässliche Umgangsregelungen und verhandele diese mit dem anderen Elternteil. Sollte Ihnen bislang eine Einigung mit dem anderen Elternteil nicht gelungen sein, könnte eine Mediation speziell für Eltern die Lösung sein.

Sollte sich keine gütliche Einigung finden, werde ich Sie über die Voraussetzungen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung umfassend aufklären. Im Streitfall vertrete ich Sie kompetent vor Gericht.

Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts bezüglich der gemeinsamen Kinder telefonisch, online per E-Mail oder per Skype oder persönlich bei mir in der Kanzlei. Infomieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Persönlich erreichen Sie mich direkt unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Ich antworte Ihnen auf jeden Fall.

Bereiten Sie sich mit meinem Fragebogen effektiv auf Ihre Einstiegsberatung vor.
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