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Konfliktlösung durch Mediation

Ein Weg für Sie?

Familienmediation - ein alternativer Weg
bei Trennung, Scheidung, Erbstreitigkeiten und Konflikten in Familie und Partnerschaft

Ihre Mediatorin bei Trennung, Scheidung und Erbstreitigkeiten in Ratzeburg

Mediation – ein Weg vom Konflikt zur Kooperation
Familienkonflikte - egal ob Trennung und Scheidung oder ein Streit ums Erbe werfen etliche Probleme auf. Subjektiv werden sie oft als persönliche Krise empfunden. Es wird gestritten und gegenseitig verletzt.

Und genau in dieser hochemotionalen Phase sind wichtige Themen zu klären. Schnell kommt es zum gefürchteten Rosenkrieg vor Gericht, der mit viel zusätzlichem Leid verbunden ist. Kränkungen, Hasstiraden, Tätlichkeiten – oft geht es zu Lasten der Kinder.

Doch es gibt die Chance, friedlich auseinanderzugehen: die Mediation ist ein alternativer Weg zum Gerichtsverfahren - vom Konflikt zur Kooperation.

Wenn Ihnen die Wahrung des Familienfriedens wichtiger ist als um jeden Preis vor Gericht gewinnen zu müssen, kann Mediation der passende Weg für Sie sein. Auch wenn Sie sich im Guten trennen und Freunde bleiben möchten, um für Ihre Kinder auch nach der Scheidung gemeinsam entscheiden zu können. Dann wird Ihnen sicher auch daran gelegen sein, Stress zu vermeiden. Mit einer Mediation können Sie nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld sparen. Im Ergebnis gewinnen Sie mit der Mediation und der Lösung Ihres Familienkonflikts wertvolle Lebenszeit. Denn wenn Stress, Existenzängste über gesundheitliche Schwierigkeiten zu Unzufriedenheit und sinkender Lebensqualität führen, können Sie mit einer Mediation Selbstverantwortung übernehmen und aktiv etwas dagegen tun, um sich wieder besser zu fühlen. Mit Hilfe der Mediation gelingt die gemeinsame Neugestaltung Ihrer Lebensverhältnisse. Deshalb ist nachhaltiges Ziel der Mediation: die Wiedergewinnung Ihrer Lebensqualität.

Ist Ihr konkreter Konflikt für eine Mediation geeignet? Lesen SIe mehr dazu unter "Mediation – JA oder NEIN?"
Was ist Mediation?
Mediation bedeutet „Vermittlung“. Sie ist eine freiwillige, vor- und außergerichtliche Methode der Konfliktbearbeitung und Lösung als Alternative zum Gerichtsverfahren. Nach einem klaren Konzept und festen Regeln suchen und erarbeiten die Konfliktpartner mit Unterstützung eines “Vermittlers“ - dem Mediator - für sich selbst und Ihren Partner nach einer für sie passenden, maßgeschneiderten Lösung.

In der Mediation geben Sie Ihren Konflikt nicht aus der Hand. Im Gegenteil: Anstatt dem Richter die Macht der Entscheidung über Ihren Konflikt geben, übernehmen Sie Verantwortung für die Lösung Ihres Konflikts. Sie setzen sich zusammen mit dem Mediator an einen Tisch und suchen nach einer fairen Vereinbarung, der beide zustimmen können.

Die Mediation betrachtet Konflikte ganzheitlich. Es geht um den ganzen Menschen mit all seinen Interessen und Bedürfnisse. Die Rechtslage spielt eine untergeordnete Rolle. Ob Ihnen rechtlich mehr, oder weniger zusteht ist nicht entscheidend. Viel wichtiger ist es, dass der Konflikt einvernehmlich gelöst werden kann. Grundlage dafür ist, dass beide Konfliktpartner die Lösung für gerecht halten.

Eine Mediation besteht durchschnittlich aus 5 – 10 gemeinsamen  Sitzungen zu je 2 Stunden. Die Dauer hängt von der Anzahl der klärungsbedürftigen Themen sowie von der Einigungsbereitschaft der Konfliktpartner ab.  Ziel ist eine verbindliche Abschlussvereinbarung, in der die gewählte Konfliktlösung schriftlich festgehalten wird. Das erarbeitete Ergebnis kann in einer schriftlichen Vereinbarung zusammengefasst und ggfs. vor einem Notar beurkundet oder im gerichtlichen Verfahren zur Erledigung eines Rechtsstreits protokolliert werden.

Seit 2012 ist die Mediation in Deutschland im Mediationsgesetz gesetzlich geregelt. Seitdem machen auch die Gerichte zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, bei hochstreitigen Erb- und Familiensachen mit langer Verfahrensdauer eine Mediation anzuregen, bevor eine endgültige streitige gerichtliche Entscheidung getroffen wird.
Mediation bei Konflikten in Familie und Partnerschaft
Die Methode der Mediation ist für Familienkonflikte ein besonders geeigneter Weg zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen. Gerade bei Streit in der Familie, dort wo Menschen zueinander in Beziehung stehen und „für immer“ miteinander auskommen müssen, sollen Konflikte nicht entzweien. Mit der Mediation können Sie eine in die Zukunft wirkende Verständigung erreichen. Der Familienverbund bleibt auf diese Weise erhalten und wird nicht gespalten.

Vor allem in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten hat sich die Mediation bewährt, um unangenehme, belastende und nicht enden wollende Prozessen zu verhindern oder abzukürzen. Beide Rechtsmaterien führen gerichtlich oft nicht zu optimalen Lösungen. Die Mediation wirkt deeskalierend und klärend. Eine Mediation schont die Beziehung und spart Kosten.
Anwendungsbereiche der Familienmediation:
Trennung und Scheidung: Lösungswege für die Zeit danach, Unterhalt, Eigentum, Zugewinn - Scheidungsmediation

Paaren mit Kindern bei Streit um Erziehungsfragen - Sorge- und Umgangsrecht - Mediation für Eltern.

Patchwork-, Regenbogen- und Adoptivfamilien – Wenn Familien auseinander gehen, entstehen häufig neue Konstellationen, wenn der neue Partner jeweils Kinder aus früheren Beziehungen mitbringt.

Partnerschaftskonflikte zu verschiedenen Themen - Paare, die häufig streiten, aber zusammenblieben möchten; Paare, die lernen möchten, besser gemeinsam Entscheidungen zu treffen; Nähe-Distanz-Konflikte; Kommunikationsprobleme

Mediation zwischen Eltern und Kindern - Pubertät, Absprachen, Ausbildung, Berufswahl

Sonstige Familiensituationen – Familie bekommt Zuwachs, wenn sich Partner unterschiedlich entwickeln

Mediation zwischen Generationen - Bei der heutigen Lebenserwartung können bis zu vier Generationen gleichzeitig existieren, die mit unterschiedliche Erziehungsvorstellungen aufeinandertreffen.

Mediation bei Konflikten rund um das Älterwerden - Bei erforderlichen Entscheidungen zu Betreuung, Unterbringung im Altersheim oder Betreuung und Pflege in der Familie

Erbschaften - Konflikte, die mit dem Erbe zusammenhängen im privaten und unternehmerischen Bereich; Fortführung von Familienunternehmen, Unternehmensnachfolgefragen, Generationenwechsel, Erbengemeinschaft - Mediation bei Erbstreitigkeiten
Wissenswertes zur Mediation:
Grundprinzipien der Mediation

Freiwilligkeit

Ziel der Mediation ist eine Vereinbarung. Diese kommt nur zustande, wenn sie von allen mitgetragen wird. Freiwillig einen Vertrag schließen, weil man sich vertragen möchte. „Verträge“ werden geschlossen, um sich zu vertragen. Sie entscheiden freiwillig, ob und wann Sie eine Mediation durchführen oder beenden wollen. Wenn Sie merken, dass der Weg für Sie nicht geeignet ist, können Sie ihn ab- oder unterbrechen. Es stehen Ihnen alle Optionen offen, wenn die Mediation für Sie nicht gewünschten Verlauf nimmt.

Vertraulichkeit des Verfahrens

Eine Mediation findet immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Parteien untereinander und ich als Mediatorin verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Als Mediatorin bin ich auch kraft Gesetzes (§ 4 MediationsG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Als anwaltliche Mediatorin unterliege ich zudem einer strengeren Schweigepflicht als die meisten nicht-anwaltlichen Mediatoren. Vor Gericht werden nur die reinen Familiensachen nicht öffentlich verhandelt. Demgegenüber sind Erbstreitigkeiten für die Öffentlichkeit zugänglich, so dass Schaulustigen und Pressevertretern der Zutritt nicht verwehrt werden kann. Die Vertraulichkeit der Mediation bietet daher einen wertvollen, geschützten Rahmen, sich zu öffnen und Themen zur Sprache zu bringen, die bislang verschwiegen wurden. Sollte die Mediation scheitern und einer von beiden abredewidrig anvertraute Details im streitigen Gerichtsverfahren verwenden, so kann der Einwand der Vertraulichkeit erhoben werden.

Eigenverantwortlichkeit der Streitparteien

Das besondere Wesen der Mediation ist, dass der Mediator Sie dabei unterstützt, selbst und eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung Ihres Konflikts nach Ihren Vorstellungen zu finden. Der Mediator benennt Ihnen keine Vorschläge oder Lösungen Ihres Konflikts. Er sorgt für die Einhaltung des strukturellen Verfahrens, für die Konfliktbereinigung, der Wiederherstellung der Kommunikation usw..

Offenlegung aller Tatsachen

Da Sie eine Vereinbarung anstreben und diese selbst verantworten, müssen Sie über alles informiert sein, was für Ihre Entscheidungen wichtig ist. Daher gilt der Grundsatz der vollen Informiertheit. Tragfähige Lösungen sind nur dann möglich, wenn alle Konfliktpartner über eine gleiche Informationsbasis verfügen. Der Erfolg einer Mediation wird in dem Moment gefährdet, wenn eine Partei über Sonderwissen verfügt und dieses bewusst vorenthält.

Manche Informationen haben Sie nicht, die kann Ihnen nur Ihr Partner oder Ihre Partnerin geben. Um eine faire Lösung zu finden, ist es erforderlich, dass Sie beide mit offenen Karten spielen. Es sind alle Tatsachen offenzulegen, die für Ihre Entscheidungen von Bedeutung sind oder sein könnten. Damit ein Streit über relevante Tatsachen verhindert wird, gehört zu einer Mediation auch dazu, dass Sie oder Ihr Partner die entsprechenden Belege und Dokumente vorlegen. Alle wichtigen Fakten sind aufzudecken. Häufig hat keiner von beiden genug Informationen. Zur Mediation gehört auch die Bereitschaft, Gutachten von Sachverständigen einzuholen, um Klarheit über die Grundlagen einer Einigung zu schaffen.

Ihr gutes Recht sollten Sie kennen

Es genügt nicht, dass Sie alle Informationen haben, die für Ihre Entscheidungen wichtig sind. Sie sollten auch wissen, was diese für Sie bedeuten und welche Rechtsfolgen an die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen geknüpft sind. Es ist deshalb für jeden Konfliktpartner ratsam, vor Beginn oder bei Bedarf auch während einer Mediation zusätzlich und unabhängig vom anderen eine juristische Beratung über individuellen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. So werden Missverständnisse vermieden und eine sichere Grundlage und Transparenz für die Mediation geschaffen. Nur dann sind Sie in der Lage überprüfen zu können, ob das gefundene Ergebnis für Sie fair ist und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind. Auch sollten Sie die in der Mediation erarbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung juristisch überprüfen lassen, bevor Sie endgültig unterzeichnen und damit Rechtsverbindlichkeit eintritt.

Neutralität des Mediators

Der Mediator ist für alle Konfliktbeteiligten gleichermaßen da und unterstützt bei den Verhandlungen mit dem Ziel einer rechtsverbindlichen Vereinbarung. Dies macht die besondere Einstellung und Haltung eines Mediators aus, allparteilich zu sein. Er hat selbst keine Entscheidungsbefugnis.

Parteien entwickeln mit Unterstützung des Mediators ihre Lösung selbst. Der Mediator entscheidet gerade nicht für die Streitparteien. Er sorgt für die Einhaltung des strukturellen Verfahrens, für die Konfliktbereinigung, der Wiederherstellung der Kommunikation usw..

Nun haben Sie die Wahl!

Sind Sie noch unsicher, ob Mediation das Richtige für Sie ist? Rufen Sie mich gerne an und wir vereinbaren ein Vorgespräch gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner. Gemeinsam schauen wir, welche Strategie zu Ihrem individuellen Fall passt. Es ist sinnvoll, dass an diesem Gespräch alle Streitbeteiligten teilnehmen.
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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
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