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Anwältin oder Mediatorin?

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Tätigkeitsbereiche: als Mediatorin bin ich Vermittlerin, als Rechtsanwältin bin ich Ihre einseitige Rechtsberaterin. Ihr Ziel – für Sie eine einvernehmliche Scheidung zu fördern – ist in beiden Fällen möglich.
Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Anwältin und einer Mediatorin?
Meine Aufgabe als Anwältin
Als Anwältin ergreife ich nur für Sie Partei. Ich vertrete ausschließlich und einseitig nur Ihre Person und Ihre Interessen - außergerichtlich und vor Gericht. Dies ist der Grund, weshalb ich als Rechtsanwältin grundsätzlich nur einen Mandanten vertreten darf, um eine Interessenkollision zu verhindern.

Gleichwohl bin ich mir der Techniken der Mediation natürlich auch als beauftragte Rechtsanwältin bewusst. Um einvernehmliche Trennungen und Scheidungen zu fördern, nutze ich als Anwältin die (Kommunikations-) Methoden, die sowohl in der Mediation als auch in der sogenannten wertschätzenden oder gewaltfreien Kommunikation (= “GFK“) nach Dr. Marshall B. Rosenberg zur Anwendung gelangen. Dies ist der Vorteil, wenn Sie mich als Rechtsanwältin beauftragen. Selbst wenn ich nur eine Person anwaltlich vertrete, werden Sie eine Deeskalierung Ihres Konflikts wahrnehmen.
Meine Rolle als Mediatorin
Als Mediatorin vertrete ich keine der streitenden Personen. In meiner Funktion als neutrale Mediatorin unterstütze ich trennungswillige, zerstrittene Eheleute und Eltern oder Familienmitglieder einer Erbengemeinschaft mit den verschiedenen Kommunikationstechniken der Mediation dabei, eine eigenständige und passgenaue Gesamtlösung zu finden, die alle als gerecht beurteilen und die den Konflikt aus der Welt schafft. Aus meiner Neutralität folgt, dass ich Ihnen weder eigene Lösungs- oder Kompromissvorschläge unterbreite noch Entscheidungen treffe. Dies bedeutet nicht etwa, dass ich als Mediatorin eine passive Rolle einnehme, sondern ich sorge dafür, dass alle Perspektiven eines Konflikts Beachtung finden. Hierzu werden alle Beteiligten gleichermaßen durch mich unterstützt.
Meine Aufgabe während der Mediation
Meine Aufgabe als „Dritte im Bunde“ besteht darin, Ihnen Brücken zu bauen, wo der Weg bisher unterbrochen war. Ich sorge dafür, dass Sie (wieder) ins Gespräch miteinander kommen und dass jeder seinen Raum erhält, um die eigenen Interessen zu formulieren.

Zur Konfliktbewältigung wird der zeitliche Ablauf der Mediation von mir strukturiert, geleitet und so gestaltet, dass destruktives Verhalten in ein konstruktives Miteinander verwandelt wird. Damit die Streitparteien wieder miteinander kommunizieren und sich verständigen können.

Ich achte darauf, dass Sie während der Mediation fair verhandeln und keine Informationen vorenthalten. Ich behalte für Sie den Überblick, über welche Punkte schon Einigkeit besteht und was im Einzelnen noch bearbeitet werden muss. Aufgrund meiner neutralen und wertfreien Haltung erhalten beide Beteiligten die Sicherheit, dass alles offen ausgesprochen werden kann.

Es entsteht eine positive Gesprächsatmosphäre, in der sich alle Beteiligten mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst genommen fühlen. Dadurch gelingt es, den Konflikt aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und die gestörte Kommunikation wieder in Gang zu bringen. Ich suche mit Ihnen nach gemeinsamen und unterschiedlichen Interessen, die sich vielleicht ergänzen oder aber ausschließen. Ich begleite Sie in Ihren Verhandlungen, bis alles ausformuliert und rechtlich geprüft ist. Wenn der Vertrag rechtsverbindlich geschlossen ist, kann er in das Scheidungsverfahren eingeführt werden.

Als Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet, und auch die Streitbeteiligten sichern sich Vertraulichkeit zu.
Die Qual der Wahl?
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, beachten Sie bitte, dass sich nicht jeder Fall für eine Mediation eignet. Eine Mediation wird nur dann erfolgreich sein, wenn beide Ehepartner ein faires Ergebnis wollen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie noch sachlich und ruhig miteinander umgehen können. Erforderlich ist auch die Bereitschaft, alle notwendigen Informationen zu beschaffen und offenzulegen.

Hier finden Sie eine Checkliste „PRO und CONTRA Mediation“ zur eigenen Überprüfung, ob eine Mediation für Sie das Richtige ist.

Bitte überlegen Sie für sich vor einer Mandatierung, in welcher Funktion ich für Sie tätig werden soll. Wenn Sie unsicher sind, ob ich für Sie als Anwältin oder Mediatorin tätig werden soll, rufen Sie gerne zwecks Klärung an oder schreiben Sie mir. Es besteht auch die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch gemeinsam zu überlegen, welche Option in Ihrem persönlichen Fall für Sie die passende ist.

Fazit:
Mein Ziel ist, dass Sie nach der Scheidung sorgenfrei in einen neuen Lebensabschnitt starten können und Ihre Lebensqualität wiedergewinnen. Hierfür setzte ich mich ein. Als Rechtsanwältin und als Mediatorin.

Ich bin davon überzeugt, dass eine einvernehmliche Scheidung nur dann gelingt, wenn alle Trennungs- und Scheidungsfolgen gerecht und fair geregelt sind - damit beide nach der Scheidung noch existieren können.

Es gibt mehrere Wege zu Ihrer persönlichen einvernehmlichen Scheidung. Lesen Sie hierzu Wege zur einvernehmlichen Scheidung. Nur Sie allein können entscheiden, welcher Weg zu Ihnen und Ihrem getrennt lebenden Ehepartner passt.

Hierbei haben Sie die Wahl, ob Sie mich entweder als Rechtsanwältin oder als Mediatorin beauftragen – beides zusammen oder eine zeitliche Beauftragung hintereinander ist unzulässig.

Deshalb ist vor einer Mandatierung die Entscheidung zu treffen, ob Sie mich als beratende Rechtsanwältin oder als vermittelnde Mediatorin beauftragen möchten. Ein Wechsel zwischen diesen beiden Rollen ist ausgeschlossen, sobald ich meine Tätigkeit für Sie in dem einen oder anderen Bereich begonnen habe.

Das bedeutet konkret: Entweder Sie allein bevollmächtigen mich als Fachanwältin für Familienrecht und damit als Ihre einseitige Interessenvertreterin inklusive Durchführung der Scheidung.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter „In 5 Schritten zur Scheidungsfolgenvereinbarung“.Oder alternativ können Sie mich ausschließlich als Mediatorin beauftragen. Zur Beantragung und Durchführung der Scheidung als solcher bei Gericht bedarf es dann der Hinzuziehung eines mit der Mediation nicht befassten Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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