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Eheverträge

Heiraten mit Herz und Verstand

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet. Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang“
Friedrich von Schiller, 1759 - 1805
Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Eheverträge in Ratzeburg
Ich bin spezialisiert auf die Gestaltung, Prüfung, Durchsetzung und Anfechtung von Eheverträgen von Privatpersonen und Unternehmer/Innen. Anders als ein Notar vertrete ich allein die Interessen meiner Mandantschaft.

Mit einem Ehevertrag können Sie die rechtlichen Wirkungen Ihrer Ehe verantwortungsvoll gestalten. Im Ernstfall einer Scheidung sorgt dieser Vertrag für klare Verhältnisse, bewahrt Ihr Vermögen vor Zerschlagung und dient der Absicherung Ihrer Familie.

Wer heutzutage Kinder erzieht und auf die eigene Karriere verzichtet, sollte sich für den Fall einer Trennung oder Scheidung absichern. Nur durch eine gezielte Vereinbarung lassen sich die beruflichen und finanziellen Nachteile sowie die eigene Altersvorsorge angemessen regeln.

Sind Sie unsicher, ob Sie einen Ehevertrag benötigen? Wer diesen erstellt, und mit welchem Inhalt? Und wo sind die Grenzen der Zulässigkeit?

Als Fachanwältin für Familienrecht berate und betreue ich Privatpersonen und Unternehmer/Innen in allen Fragen rund um den Ehevertrag. Meine anwaltlichen Leistungen in Bezug auf Eheverträge sind:

Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Überprüfung von Eheverträgen auf Wirksamkeit / Sittenwidrigkeit

Anfechtung von Eheverträgen (z.B. wegen Sittenwidrigkeit)

Gestaltung von Partnerschaftsverträgen und Erbverträgen

Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen

Schaffen Sie für sich Klarheit, indem Sie sich in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen!

Ich berate BUNDESWEIT zu allen Fragen des Ehevertrags: telefonisch, online per E-Mail oder auch Skype und gerne persönlich bei mir in der Kanzlei.  Infomieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Der Erstkontakt ist kostenlos.

Sie erreichen mich persönlich unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Bei Interesse übersende ich Ihnen unverbindlich meinem Fragebogen zur effektiven Vorbereitung auf Ihre Einstiegsberatung vor.
Wissenswertes zum Thema Ehevertrag lesen Sie hier:
Vom Sinn und Zweck des Ehevertrags
Wer heiratet, geht nicht nur eine Liebesbeziehung ein. Das Eingehen einer Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei Menschen, die ihr Leben miteinander teilen und gestalten wollen. Ohne Ehevertrag gilt das Gesetz: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahre 1900. Es stammt aus der Jahrhundertwende und somit ist klar, dass es auf die heutigen Ehen nicht mehr wirklich passt.

Am Ende einer Ehe stehen viele Paare nicht nur vor einem emotionalen Scherbenhaufen, sondern oft auch vor einem viel größeren Haufen ungeklärter Rechtsfragen. Mit diesen hat sich zuvor keiner befasst - und auch nicht befassen wollen - denn dies wäre zu unromantisch gewesen.

Dabei werden Verträge geschlossen, um sich zu vertragen. Ein Ehevertrag verhindert ganz sicher keine Scheidung. Aber er kann für beide Seiten den emotionalen und wirtschaftlichen Schaden begrenzen.

Bei vielen Ehen ist der Ehevertrag sogar sinnvoll, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Ehegatten zu erreichen. Es geht um wechselseitige Absicherung nicht nur für den Fall der Scheidung, sondern auch für den Fall einer schweren Erkrankung oder als Vorsorge fürs Alter. Krankheiten und Einschränkungen im Alter führen oft zu Einschränkungen Ihrer Entscheidungsfreiheit. Sie können individuell festlegen, wer im Krankheitsfall für Sie rechtswirksam handeln, über Ihren Konten verfügen darf usw.

Die gute Nachricht ist: Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden – auch nach der Hochzeit. Und so bietet es sich an, in den guten Zeiten der Ehe, dann, wenn die Kommunikation noch funktioniert, über die Notwendigkeit eines Ehevertrags zu sprechen.

Deshalb nutzen Sie die guten Zeiten Ihrer Ehe für den Abschluss eines Ehevertrages. Oftmals ist das erste gemeinsame Kind geboren, das gemeinsame Familienheim erworben und finanziert. Die ersten beruflichen Einschnitte der Ehefrau sind gegeben, und umgekehrt weiß der Ehemann es zu schätzen, dass der gemeinsame Nachwuchs rund um die Uhr versorgt, der Haushalt geführt wird usw.

In den guten Zeiten einer Ehe werden die gerechtesten Verträge geschlossen, weil dann jeder dem anderen noch für den Ernstfall des Scheiterns von Herzen das Beste wünscht. Auf diese Weise können Sie vorsorgen - damit Sie sich auch in schlechteren Zeiten vertragen.

Nach der Unterhaltsreform von 2008 ist es insbesondere für Frauen zu empfehlen, einen Ehevertrag zu initiieren, wenn sie zugunsten der Kinderbetreuung und Erziehung beabsichtigen, eine längere berufliche Auszeit zu nehmen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter "Ehevertrag speziell für Frauen?"

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
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