Ehevertrag - JA oder NEIN?

Heiraten nur mit Herz? Oder auch mit Verstand?

Heiraten Sie mit Herz und Verstand! Damit Sie im Ernstfall abgesichert sind.
Der Ehevertrag hat bis heute keinen guten Ruf, denn er ist alles andere als romantisch. Demjenigen, der ihn verlangt, wird mangelndes Vertrauen unterstellt. Er wird mit dem Scheitern einer Ehe in Verbindung gebracht und mit dem Verdacht der Übervorteilung, wonach der eine alles bekommt und der andere leer ausgeht.

Verträge wie diese gibt es in der Tat. Mittlerweile nehmen die Familiengerichte solche Eheverträge aber sehr genau „unter die Lupe“, um eine ungerechte Verteilung von Vor- und Nachteilen zu verhindern. Dementsprechend werden Eheverträge im Scheidungsverfahren von den Gerichten überprüft.

Bis 2008 erfolgte der Abschluss eines Ehevertrages vor allem auf Initiative der Ehemänner. Diese schlossen Eheverträge, um Gütertrennung zu vereinbaren und sich vor zu hohen und lebenslangen Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau zu schützen. Die sog. Lebensstandardgarantie wurde 2008 abgeschafft, so dass die Ehemänner nur noch in seltenen Ausnahmefällen lebenslang Unterhalt an ihre geschiedenen  Ehefrauen zahlen müssen.

Viel zu wenig bekannt ist die Art von Eheverträgen, welche die Rechte der schwächeren Partei stärken oder gar Nachteile ausgleichen können. Zudem können sie Streit in wichtigen Fragen wie die Aufteilung von Vermögen, dem Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder über den Umfang und die Dauer von Unterhaltsansprüchen vermeiden, indem Sie im Vorfeld einer Scheidung individuelle Regelungen festlegen.

Dennoch scheint beim Thema Ehevertrag die Liebe die Vernunft zu besiegen.

Die überwiegende Mehrheit aller Paare in Deutschland schließt bis heute keinen Ehevertrag. Man möchte beim Liebsten kein Misstrauen erwecken, weshalb der Ehevertrag meistens gar nicht erst angesprochen wird. Wer möchte auch schon kurz vor der Hochzeit an ein mögliches Ende der Ehe denken? Verständlicherweise die wenigsten. Und so vertraut die Mehrheit darauf, dass schon alles gut gehen wird – obwohl auch heute noch jede 3. Ehe geschieden wird.  Nachteilige Folgen allerdings können Sie durch einen Ehevertrag in guten Zeiten der Ehe vorbeugen.
Wissenswertes zum Thema Ehevertrag lesen Sie hier:
Vom Sinn und Zweck des Ehevertrags
Wer heiratet, geht nicht nur eine Liebesbeziehung ein. Das Eingehen einer Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei Menschen, die ihr Leben miteinander teilen und gestalten wollen. Ohne Ehevertrag gilt das Gesetz: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahre 1900. Es stammt aus der Jahrhundertwende und somit ist klar, dass es auf die heutigen Ehen nicht mehr wirklich passt.

Am Ende einer Ehe stehen viele Paare nicht nur vor einem emotionalen Scherbenhaufen, sondern oft auch vor einem viel größeren Haufen ungeklärter Rechtsfragen. Mit diesen hat sich zuvor keiner befasst - und auch nicht befassen wollen - denn dies wäre zu unromantisch gewesen.

Dabei werden Verträge geschlossen, um sich zu vertragen. Ein Ehevertrag verhindert ganz sicher keine Scheidung. Aber er kann für beide Seiten den emotionalen und wirtschaftlichen Schaden begrenzen.

Bei vielen Ehen ist der Ehevertrag sogar sinnvoll, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Ehegatten zu erreichen. Es geht um wechselseitige Absicherung nicht nur für den Fall der Scheidung, sondern auch für den Fall einer schweren Erkrankung oder als Vorsorge fürs Alter. Krankheiten und Einschränkungen im Alter führen oft zu Einschränkungen Ihrer Entscheidungsfreiheit. Sie können individuell festlegen, wer im Krankheitsfall für Sie rechtswirksam handeln, über Ihren Konten verfügen darf usw.

Die gute Nachricht ist: Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden – auch nach der Hochzeit. Und so bietet es sich an, in den guten Zeiten der Ehe, dann, wenn die Kommunikation noch funktioniert, über die Notwendigkeit eines Ehevertrags zu sprechen.

Deshalb nutzen Sie die guten Zeiten Ihrer Ehe für den Abschluss eines Ehevertrages. Oftmals ist das erste gemeinsame Kind geboren, das gemeinsame Familienheim erworben und finanziert. Die ersten beruflichen Einschnitte der Ehefrau sind gegeben, und umgekehrt weiß der Ehemann es zu schätzen, dass der gemeinsame Nachwuchs rund um die Uhr versorgt, der Haushalt geführt wird usw.

In den guten Zeiten einer Ehe werden die gerechtesten Verträge geschlossen, weil dann jeder dem anderen noch für den Ernstfall des Scheiterns von Herzen das Beste wünscht. Auf diese Weise können Sie vorsorgen - damit Sie sich auch in schlechteren Zeiten vertragen.

Nach der Unterhaltsreform von 2008 ist es insbesondere für Frauen zu empfehlen, einen Ehevertrag zu initiieren, wenn sie zugunsten der Kinderbetreuung und Erziehung beabsichtigen, eine längere berufliche Auszeit zu nehmen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter "Ehevertrag speziell für Frauen?"

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