Erbrecht

Erben und Vererben

Gestalten. Überprüfen. Durchsetzen.
Sie fragen sich, ob und wie Sie ein Testament und mit welchem Inhalt erstellen? Wer sind die gesetzlichen Erben? Wer ist pflichtteilsberechtigt? Sie sind unsicher, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen? Dies hängt oft davon ab, ob Sie Vermögen oder Schulden erben. Ist ein Berliner Testament gemeinsam mit dem Ehepartner sinnvoll? Oder benötigen Sie eine Regelung für den Nachfolger Ihrer Firma bzw. Ihres Unternehmens?

Bei diesen und weiteren Fragen stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin für Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei berücksichtige ich neben den rechtlichen und finanziellen Komponenten auch Ihre persönlichen, familiären und emotionalen Belange.

Zur Vermeidung langwieriger und teurer Erbrechtsprozesse unterstütze ich Sie dabei, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Familiäre Bindungen können auf diese Weise erhalten bleiben und werden nicht restlos zerstört. In hochzerstrittenen Konstellationen vertrete ich Sie mit der notwendigen Durchsetzungskraft vor allen deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in Erbsachen.

Neben einer umfassenden und kompetenten Beratung unterstütze ich Sie bei der Formulierung Ihres letzten Willens und bei der Abfassung von Erbverträgen. Sie erhalten eine Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Miterbe.

Im Besonderen berate ich speziell zu den testamentarischen Regelungen bei Trennung und Scheidung sowie bei der Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen von oder für Ehegatten und Lebensgefährten, Patchwork-Familien und von Eltern minderjähriger Kinder unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer und gesellschaftsrechtlicher Aspekte. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Schnittstellen Erb- und Familienrecht".
Meine Schwerpunkte
  • Testamentsgestaltung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Erbverträgen
  • Vermächtnisanordnungen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Testamente

Benötigen Sie ein Testament, einen Erbvertrag oder reicht Ihnen in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge? Sie brauchen Aufklärung und Beratung über die gesetzliche Erbfolge? Ich berate und vertrete beide Seiten: Erben und Vererbende. Außergerichtlich und vor Gericht. Dort, wo es sich anbietet, führe ich Testierende und künftige Erben zusammen.

Erbverträge

Als Alternative zum Testament kommt ein Erbvertrag für Sie in Frage, wenn Sie jemandem zwar etwas vererben möchten, jedoch auch eine Gegenleistung erhalten wollen, wie z.B. Ihre Pflege im Alter. Zu denken ist auch an Paare ohne Trauschein, die anders als Ehepaare kein gemeinsames Testament aufsetzen dürfen. Der Erbvertrag bietet Paaren ohne Trauschein, die einzige Möglichkeit, den Partner nach dem eigenen Tod verbindlich abzusichern. Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten des Erbvertrages, der zwingend notariell beurkundet werden muss.

Pflichtteilsrecht

Sie wurden enterbt? Sie möchten wissen, ob Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben? Wie hoch ist Ihr Pflichtteil? Und wie wird der Anspruch durchgesetzt? Nur selten zahlen die Erben freiwillig, sondern erst auf anwaltlichen Druck. Hat der Erblasser zu Lebzeiten noch große Teile seines Vermögens an die Erben oder Dritte verschenkt, können Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen, wenn Ihr Pflichtteil dadurch geschmälert oder gar ins Leere laufen würde. Ich prüfe Ihre Ansprüche auf einen Pflichtteil, berate und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den deutschen Gerichten zur Geltendmachung des Pflichtteils und Pflichtteilsergänzungsanspruchs.

Erbauseinandersetzungen

Sie sind Miterbe, und Sie können sich mit den übrigen Miterben der Erbengemeinschaft nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen? Ich unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung, damit der Nachlass fair unter allen Erben aufgeteilt wird. Als Rechtsanwältin und Mediatorin setze ich mich für Sie ein, damit Sie zu gerechten Lösungen kommen.

Lebzeitige Übertragungen

Vermögen vererben oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge oder als Schenkung übertragen? Aus persönlichen, steuerlichen und rechtlichen Gründen kann es erforderlich werden, die Möglichkeiten lebzeitiger Zuwendungen zu prüfen, zu erörtern und zu entwerfen. Macht das in Ihrem Fall Sinn?

Vorsorge für minderjährige Kinder

Viele Eltern und Alleinerziehende fragen sich besorgt, wie sie ihre Kinder für den Ernstfall absichern können. Wer bekommt das Sorgerecht, wenn Sie selbst durch eine Krankheit oder bei einem Unfall sterben? Wer regelt dann die Finanzen, und wer verwaltet das geerbte Vermögen des Kindes? Da die Rechtslage teilweise unklar ist, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung zu verfassen. In dieser können Sie festlegen, wer die Vormundschaft für Ihr Kind übernehmen soll.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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