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Erbrechtliche Schnittstellen

Familienrecht trifft Erbrecht

Geburt – Leben – Tod
Die Familienerbfolge gehört zu den wesentlichen Elementen des deutschen Erbrechts. Sie spielt sich überwiegend im engsten Familienkreis ab. Zuerst erbt die Verwandtschaft, nach der Hochzeit kommt der Ehepartner dazu. Im Erbfall gilt das gesetzliche Ehegattenerbrecht, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert. Die Eheschließung und eine mögliche Scheidung beeinflussen das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht.

Deshalb ist die Kenntnis der Schnittstellen zwischen dem Familien- und Erbrecht gerade bei der Gestaltung von Testamenten, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unerlässlich. Bedeutsame erbrechtliche Rechtsfolgen sind von familienrechtlichen Vorfragen abhängig. Auch sind stets erbschaftsteuerliche und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen zu prüfen und zu berücksichtigen. Nur, wenn Sie die konkreten rechtlichen Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge in Ihrer persönlichen Konstellation kennen, können Sie für sich entscheiden, ob in Abweichung zum Gesetz individuelle Vereinbarungen notwendig sind.

Eine rechtzeitige passende erbrechtliche Vorsorgeregelung entlastet die Angehörigen, vermeidet Streit und schafft zu Lebzeiten Klarheit für das eigene Leben. Mit einem Testament können Sie die Zukunft für Menschen sichern, die Ihnen am Herzen liegen.

Ich berate Sie speziell zu den testamentarischen Regelungen bei Trennung und Scheidung sowie bei der Gestaltung und Überprüfung von Testamenten von oder für Ehegatten und Lebensgefährten, Patchwork-Familien und von Eltern minderjähriger Kinder unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer und gesellschaftsrechtlicher Aspekte.

In welchen Fällen ist ein Testament sinnvoll?

Die nachfolgende Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Sie betrifft in erster Linie Fallgestaltungen, in denen das Familienrecht auf das Erbrecht trifft. In diesen Konstellationen ist die Errichtung eines Testaments sogar zu empfehlen

8 Tipps zum Erben und Vererben

Tipp 1 - Ehepaare mit minderjährigen Kindern und Haus
Im schönsten Familienglück ein Testament errichten? Mit der Geburt eines Kindes geht für viele ein Lebenstraum in Erfüllung. Doch wer denkt schon an ein Testament, wenn das Glück gerade perfekt ist? Auch schon in jungen Jahren ist damit zu rechnen, einer todbringenden Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen.

Spätestens dann, wenn Sie als junge Familie mit gemeinsamen minderjährigen Kindern in die eigenen vier Wände ziehen, ist es unbedingt zu empfehlen, sich mit dem unliebsamen Tabuthema der eigenen Unendlichkeit zu beschäftigen. Dies gilt vor allem, wenn der Großteil des gemeinsamen Vermögens in der Immobilie steckt. Viele Eltern warten bis ins hohe Alter oder bis der Nachwuchs flügge wird. Bis dahin lauert die Gefahr, dass ein Kind in jungen Jahren Vater oder Mutter verliert. Diese wird gerne verdrängt.

Doch was passiert, wenn die Eltern kein Testament oder keinen Ehevertrag erstellt haben? Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge, so dass Ihre minderjährigen Kinder neben dem überlebenden Ehegatten einen Teil der selbstbewohnten Immobilie erben. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Ehegatte nicht mehr frei über das Wohneigentum entscheiden darf – es gehört schließlich zu einem Teil auch dem Kind.

Das Haus darf nur mit Zustimmung des Familiengerichts veräußert werden. Wenn in einem weiteren Schritt mit dem Veräußerungserlös eine neue Immobilie erworben werden soll, ist der Neuerwerb der Immobilie erneut von der Einwilligung des Richters abhängig. Hinzu kommt, dass ein gerichtliches Verfahren immer Zeit, Geld und Nerven kostet. Demgegenüber ist der Aufwand, ein Testament anzufertigen, weitaus geringer. Sie können es handschriftlich aufsetzen, zum Fachanwalt oder zum Notar gehen. Hauptsache, Sie handeln frühzeitig und rechtzeitig.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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