Zugewinnausgleich bei Scheidung

Berechnung, Prüfung, Durchsetzung und Regelung des Zugewinns

Wann und wie ist der der Zugewinn klären?
Ihre Rechtsanwältin für Zugewinn und Berechnung des Zugewinnausgleichs - Fachanwältin für Familienrecht in Ratzeburg - klärt Sie auf
Sie möchten wissen, ob in Ihrem persönlichen Fall ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht? Wie wird dieser berechnet? Wann muss Zugewinn von wem geltend gemacht und wann ausgezahlt werden? Welche Bedeutung hat die Scheidungsimmobilie beim Zugewinn?

Und wie unterscheidet sich der Zugewinn von der Vermögensauseinandersetzung? Ist eine Erbschaft oder Schenkung während der Ehe Zugewinn? Wie ist eine Schenkung beim Zugewinn zu berücksichtigen? Was bedeutet Anfangsvermögen, was Endvermögen? Wie können Sie Ihr Vermögen vor Zerschlagung schützen?

Als Fachanwältin für Familienrecht mit der Spezialisierung im Bereich des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung, im Erb- und Immobilienrecht bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin rund um das Thema Zugewinn und Vermögensausgleich.

Mein anwaltliches Leistungsangebot zum Thema Zugewinnausgleich:
  • Prüfung und Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Gestaltung von Vereinbarungen rund um den Zugewinn: Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gestaltung des Unternehmer-Ehevertrags zum Schutz des Betriebsvermögens durch Regelung des Zugewinns
Um Verständnis für den Begriff des Zugewinnausgleichs zu entwickeln, informiere ich Sie nachfolgend kurz über Wissenswertes zum Zugewinn:
Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Beim Zugewinn handelt es sich um eine Folgesache Ihrer Scheidung. Jedenfalls dann, wenn Sie ohne Ehevertrag geheiratet haben, denn dann leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Deren Auswirkung tritt erst bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder durch Tod ein. Der Ehegatte mit dem größeren Vermögenszuwachs muss dem anderen den Zugewinn ausgleichen.

Bis heute sind die Irrtümer unter Laien zum Zugewinn und zur Zugewinngemeinschaft weit verbreitet, wonach mit dem Ende einer Ehe einmal „komplett abgerechnet“ werden kann:. „Jjeder bekommt die Hälfte und dann sind wir quitt.“ Oder: „Wer mit NICHTS in die Ehe gekommen ist, der geht auch mit NICHTS wieder.“

Keiner dieser Aussprüche stimmt. Zugewinn bedeutet nicht, dass jeder Ehegatte die Hälfte des gemeinsamen Vermögens erhält. Mit dem Zugewinnausgleich wird nur der Vermögenzuwachs desjenigen Ehepartners ausgeglichen, der zwischen Hochzeit und dem Ende der Ehe mehr Vermögen gebildet hat. Ihr Ehepartner erhält auch nicht automatisch die Hälfte Ihrer Erbschaft oder Schenkung von Eltern, Großeltern oder sonstigen Dritten.
Alle anderen Fragen zum Thema Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung kläre ich gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Die Rechtsmaterie des Zugewinnausgleichs und das dazu gehörige Verfahren sind ausgesprochen komplex. Es gibt umfangreiche Rechtsprechung zu den Fragen des Zugewinnausgleichs, denn es wird nicht selten verbittert um den Zugewinn und die Vermögensauseinandersetzung gestritten.

Eine pauschale Lösung gibt es nicht, sondern maßgeblich sind - wie so oft im Familienrecht – die Umstände jeder einzelnen Ehe. Deshalb lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Klarheit und die für Sie passende Strategie zu finden.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert zum Zugewinn und zur Vermögensauseinandersetzung beraten zu lassen. Ich berate Privatpersonen und Unternehmer bei allen Fragen zu Scheidung, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung telefonisch, online per E-Mail oder per Skype und persönlich bei mir in der Kanzlei.

Informieren Sie sich gerne über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Der Erstkontakt ist kostenlos. Sie erreichen mich persönlich unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de.

Bei Interesse übersende ich Ihnen unverbindlich meinem Fragebogen zur effektiven Vorbereitung auf Ihre Einstiegsberatung vor. Sie haben nur eine kurze Frage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt? Dann können Sie vielleicht von meiner ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis profitieren.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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