Elterliche Sorge

Verlorene Liebe - gemeinsame Sorge?

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sorgerecht in Ratzeburg
Was geschieht mit Kindern, wenn ihre Eltern sich trennen? Bleibt das gemeinsame Sorgerecht trotz Scheidung bestehen?
Wenn bislang die elterliche Sorge gemeinsam galt und keine Schwierigkeiten für Kinder und Eltern damit verbunden sind, bleibt das gemeinsame elterliche Sorgerecht trotz Trennung oder Scheidung bestehen. Stellt also keiner der Elternteile einen Antrag auf Alleinsorge oder Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge, bleibt es automatisch bei der gemeinsamen Sorge.

Unabhängig vom Sorgerecht besteht ein unabhängiges Umgangsrecht mit dem Kind. Wichtig ist deshalb, dass Sie so schnell wie möglich mit dem wegziehenden Elternteil klären, wie der Kontakt der Kinder zu diesem bestehen bleiben kann. Vereinbaren Sie zeitnah eine Umgangsregelung, die dem Wohl Ihrer Kinder entspricht.

Hilfreiche Tipps finden Sie in der kostenlosen Broschüre Eltern bleiben Eltern – Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB) bei mir im Downloadbereich.
Wissenswertes zum Thema "Elterliche Sorge"
Wer entscheidet was nach der Trennung?
Der Gesetzgeber hilft Eltern als Inhaber des gemeinsamen Sorgerechts ab dem Zeitpunkt der Trennung mit klaren Entscheidungskompetenzen.

Es erleichtert Sie sicher zu wissen, dass Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht mehr über alle Dinge einigen müssen, die ihr Kind betreffen.

Die Aufgabenverteilung ist klar und eindeutig:
  • Der Elternteil, bei dem Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben (mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts), entscheidet über die „Angelegenheiten des täglichen Lebens“.


  • Nur Entscheidungen, die „von erheblicher Bedeutung“ für das Kind sind, treffen beide Eltern gemeinsam (§ 1687 BGB). Hier besteht ein Einigungszwang der Eltern. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solche Entscheidungen, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Hier darf der betreuende Elternteil allein entscheiden.

Wie kann ich Ihnen bei Fragen zum Sorgerecht helfen?

Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts bezüglich der gemeinsamen Kinder telefonisch, online per E-Mail oder Skype oder persönlich bei mir in der Kanzlei.

Infomieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Persönlich erreichen Sie mich direkt unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Ich antworte Ihnen auf jeden Fall.

Bereiten Sie sich mit meinem Fragebogen effektiv auf Ihre Einstiegsberatung vor.
Kindschaftssachen
Wenn ich in einer Kindschaftssache mandatiert werde, setze ich mich mit hohem Engagement für außergerichtliche Lösungen ein, um Ihre Kinder vor dem elterlichen Konflikt zu schützen. Wenn dies gelingt, werden Ihre Kinder vor langwierigen Belastungen bewahrt.

Ohne es selbst zu bemerken, fällt es vielen Eltern aufgrund der eigenen emotionalen Betroffenheit in der akuten Trennungsphase schwer, das Wohl der Kinder im Blick zu behalten. Hier kann ich Ihnen mit schnellen und effizienten Handlungsmöglichkeiten helfen.

Als Außenstehende betrachte ich Ihren Konflikt sachlich und objektiv. Ich unterstütze Sie mit den Methoden der Mediation dabei, Ziele und Wünsche bezogen auf die Kinder und die zukünftige gemeinsame Elternschaft zu formulieren. Mein Ziel ist es, Mittel und Wege zu finden, damit Sie gemeinsam Eltern bleiben können. Dies funktioniert nur mit einer fairen, gemeinsam erarbeiteten Lösung, die für beide tragfähig ist. Speziell für hochzerstrittene Eltern mit dem festen Willen zur gemeinsamen Elternverantwortung biete ich Mediation an.

Ich bin davon überzeugt, dass Eltern mit gesunden Menschenverstand immer eine Lösung finden können, wenn sie es schaffen, tatsächlich im Sinne der Kinder zu denken. Allerdings bin ich mir auch der Grenzen meiner Fachkompetenz als Anwältin und Mediatorin bewusst: Es gibt Fälle, die ich an externe psychologische Beratungsstellen verweise, wenn bei einem Elternteil über einen längeren Zeitraum die Bereitschaft zur Verbesserung der elterlichen Kommunikation fehlt und es nur um wechselseitige Schuldzuweisungen und Abwertungen geht.

In vielen Fällen hilft es bereits, wenn streitende Eltern sich bewusst machen, dass sie sich zwar als Paar getrennt haben, aber ein Leben lang Eltern bleiben. Hier ist die Übernahme von Verantwortung eines jeden Elternteils gefragt. Auch ist ehrlich zu hinterfragen, ob die eigenen Interessen mit den Interessen der betroffenen Kinder tatsächlich deckungsgleich sind. Zu klären ist, aus welchen Motiven die Eltern jeweils handeln: sind diese das Beste für die Kinder oder handeln diese primär, um sich die eigenen Bedürfnisse zu erfüllen?
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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
Schrangenstraße 7
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