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Elternunterhalt

Pflegekosten im Alter

Wann müssen Kinder für Eltern Unterhalt zahlen?
Wenn die eigenen Eltern ins Pflegeheim kommen, stellt sich die Frage, wer die hohen Pflegekosten trägt.

Seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 sind die meisten Kinder gegenüber unterhaltsberechtigten und pflegebedürftigen Eltern finanziell entlastet. Seither werden nur noch Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb eines Jahresbruttoeinkommens  von 100.000,00 € für Elternunterhalt herangezogen.

Selbst wenn ein Kind zusammen mit dem Einkommen seines Ehepartners auf mehr als 100.00000 € kommt, verpflichtet das nicht zur Zahlung von Unterhalt. Es zählt nur das eigene Einkommen des Kindes. Dies gilt auch, wenn ein Pflegebedürftiger mehrere Kinder hat. Die Einkünfte der Geschwister werden nicht addiert. Nur das Kind, das im Vorjahr ein höheres Bruttojahreseinkommen als 100.000,00 € erzielt hat, darf auf Auskunft und Zahlung in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich bleibt die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern bestehen. Seit dem 01.01.2020 werden allerdings die meisten von ihnen von den Sozialämtern nicht mehr auf Unterhalt herangezogen. Nur wenigen Menschen in Deutschland steht ein so hohes Einkommen zur Verfügung.
Wenn die Rente der Eltern nicht reicht …
Solange die Eltern sich selbst versorgen können, keine tatsächliche oder finanzielle Hilfe benötigen und in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben, brauchen Kinder keinen Unterhalt zu zahlen.

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, greift zuerst die gesetzliche Pflegeversicherung ein, die einen Zuschuss zu den Kosten der Pflegeleistungen erbringt. Danach ist das eigene Einkommen, die Rente und das vorhandene Vermögen einzusetzen. Ist noch ein Ehepartner vorhanden, muss auch dieser für die Kosten aufkommen.

Jedoch ist es besonders teuer, pflegebedürftig zu sein. Für einen Pflegeheimplatz mit umfassender Betreuung kommen schnell mehrere tausend Euro im Monat zusammen. Die Durchschnittsrente für deutsche Männer liegt bei mtl. 1.000,00 € bis 1.500,00 €. Die Rente der Frauen ist noch deutlich geringer.

Wenn demnach die meisten Renten, die anderen Einkünfte sowie das Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflegekosten abzudecken, springt zunächst das Sozialamt ein. Der Staat versucht, sich diese Ausgaben bei den Kindern zurückzuholen. Denn leibliche Kinder, Adoptivkinder und enterbte Kinder sind gegenüber ihren Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ebenso verhält es sich mit Kindern im Rentenalter.

Elternunterhalt muss bei hinreichenden monatlichen Einkünften so lange gezahlt werden, wie der betroffene Elternteil bedürftig ist – meist bis zu seinem Lebensende. Entscheidend ist nur das Einkommen der Kinder, nicht das Vermögen. Immobilien, Sparguthaben und andere Vermögenswerte spielen keine Rolle und werden nicht betrachtet, solange das laufende Einkommen unterhalb der 100.000-Euro-Grenze liegt.
Worauf ist von Eltern und Kindern bei der Heimauswahl zu achten?
Ein vorheriger Kostenvergleich zwischen der Erhebung der einzelnen Pflegeeinrichtungen lohnt sich oft, um nicht mehr als notwendig zu zahlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sämtliche Kosten einzeln aufzulisten, so dass Sie ermitteln können, in welchem Bereich die Kosten besonders hoch sind und vielleicht von anderen abweichen. Deshalb prüfen und vergleichen Sie vor Unterzeichnung des Vertrags mit dem Pflegeheim die zugrunde gelegten Kosten.

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