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Wer wohnt wo?

Auszug bei Trennung aus Haus & Wohnung

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Trennungen und Scheidungsimmobilie in Ratzeburg
Wer bleibt und wer zieht aus?
Sie möchten sich trennen und brauchen einen räumlichen Abstand? Aber wer zieht zur endgültigen Trennung aus? An was müssen Sie denken, wenn nur einer aus der gemeinsam gemieteten Wohnung auszieht? Muss der Mietvertrag geändert oder gekündigt werden?

Die Entscheidung, wer in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus bleibt, ist hart umkämpft – vor allem, wenn noch kleine Kinder zur Familie gehören.

Lassen Sie sich idealerweise bereits vor Ihrem Auszug und der Verkündung Ihrer Trennungsabsicht beraten, welche Folgen der Auszug aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Mietwohnung für Sie persönlich hat.

Kaum ein Laie rechnet damit, dass die Entscheidung, wer nach der Trennung im gemeinsamen Haus verbleibt, ganz entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kindes- und Ehegattenunterhalts hat. Mit der Entscheidung des Auszugs werden fundamentale Weichen für zukünftige Unterhaltsverpflichtungen gestellt. Dies gilt jedenfalls für Immobilienbesitzer.

Speziell für Immobilienbesitzer und Scheidungen mit Haus unter Scheidungsimmobilie.

Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwältin für Trennungen bin ich erste Ansprechpartnerin zu allen Fragen rund um das Thema Trennung und deren rechtliche Konsequenzen, Immobiliennutzung, gerichtliche Zuweisung von Ehewohnung oder ehelicher Immobilien. Ich kläre Sie über die Folgen der Trennung und der späteren Scheidung auf, damit Sie einen Überblick und Klarheit im Trennungschaos erhalten.

Nutzen Sie hierzu mein Erstberatungsangebot bei Trennung & Scheidung unter "Erstberatungskonzepte". Dies geht persönlich, telefonisch oder per Email. Die Entscheidung, ob Sie im Anschluss an die Erstberatung weitere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, liegt allein bei Ihnen.
Wissenswertes zum Thema „Trennung und Auszug“:
Wie können Sie die zukünftige Wohnsituation klären?
Darüber, wer bei einer Trennung in der bisherigen gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus verbleibt, müssen sich die Eheleute einigen. Niemand darf den anderen aussperren, selbst dann nicht, wenn er Alleineigentümer des Hauses oder Alleinmieter der gemeinsam bewohnten Wohnung ist und alle Kosten des Hauses alleine bezahlt.

Stehen beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Daran ändert die Trennung nichts. Das gemeinsam bewohnte Haus oder die gemeinsam bewohnte Wohnung bleibt auch bei Alleineigentum bis zur Rechtskraft der Scheidung als „Ehewohnung“ bzw. das „eheliche Haus“ besonders geschützt. Weder der Alleineigentümer noch der Alleinmieter darf grundlos von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den anderen der Wohnung oder des Hauses verweisen. Es gibt auch keine rechtliche Grundlage dafür, dass der kinderbetreuende Elternteil automatisch die Wohnung oder das Haus behalten darf.

Oft ist keiner von beiden bereit, freiwillig auszuziehen. Beide Partner sind mit ihrem Zuhause emotional verbunden. Weiterhin gemeinsam unter einem Dach zu leben, wird selten als Entspannung empfunden und ist deshalb auch keine Option. Auch wenn sich die Eheleute einig sind, dass eine Trennung für beide das Beste ist, so trennt sich der Ausziehende auch immer räumlich von seinen Kindern.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
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