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Wer wohnt wo?

Auszug bei Trennung aus Haus & Wohnung

Wie können Sie die zukünftige Wohnsituation klären?
Darüber, wer bei einer Trennung in der bisherigen gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus verbleibt, müssen sich die Eheleute einigen. Niemand darf den anderen aussperren, selbst dann nicht, wenn er Alleineigentümer des Hauses oder Alleinmieter der gemeinsam bewohnten Wohnung ist und alle Kosten des Hauses alleine bezahlt.

Stehen beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Daran ändert die Trennung nichts. Das gemeinsam bewohnte Haus oder die gemeinsam bewohnte Wohnung bleibt auch bei Alleineigentum bis zur Rechtskraft der Scheidung als „Ehewohnung“ bzw. das „eheliche Haus“ besonders geschützt. Weder der Alleineigentümer noch der Alleinmieter darf grundlos von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den anderen der Wohnung oder des Hauses verweisen. Es gibt auch keine rechtliche Grundlage dafür, dass der kinderbetreuende Elternteil automatisch die Wohnung oder das Haus behalten darf.

Oft ist keiner von beiden bereit, freiwillig auszuziehen. Beide Partner sind mit ihrem Zuhause emotional verbunden. Weiterhin gemeinsam unter einem Dach zu leben, wird selten als Entspannung empfunden und ist deshalb auch keine Option. Auch wenn sich die Eheleute einig sind, dass eine Trennung für beide das Beste ist, so trennt sich der Ausziehende auch immer räumlich von seinen Kindern.
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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
Schrangenstraße 7
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