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Kindesunterhalt

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Kindesunterhalt in Ratzeburg
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Unabhängig davon, ob die Eltern zusammen leben oder geschieden sind, gilt der Grundsatz:

Ab dem Zeitpunkt der Trennung muss derjenige Elternteil monatlichen Kindesunterhalt zahlen, der das Kind nicht täglich betreut und versorgt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Eheliche und nichteheliche Kinder sind mittlerweile gleichgestellt.

Von der Einigung der Ehepartner darüber, in wessen Haushalt die minderjährigen Kinder nach der Trennung leben sollen und wie deren Betreuung auszugestalten ist, hängt ab, wer wem nach der Trennung Kindesunterhalt zahlen muss. Der Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder richtet sich nach dem unterhaltsrechtlich bereinigten Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Der Unterhalt bemisst sich in der Regel nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle, einer von allen Amtsgerichten angewendeten Richtlinie für die Ermittlung von Kindesunterhalt.

Beginnt das Kind während seiner Minderjährigkeit eine Berufsausbildung, so wird die Ausbildungsvergütung nach Abzug eines ausbildungsbedingten Mehrbedarfs zur Hälfte auf den Barunterhaltsanspruch des Kindes angerechnet.

Was ändert sich für volljährige Kinder?

Der Bedarf volljähriger Kinder, die noch zur Schule gehen, richtet sich nach dem bereinigten Einkommen beider Elternteile. Bei Volljährigen sind beide Eltern anteilig nach ihren Einkünften zur Zahlung verpflichtet. Vorausgesetzt, beide sind leistungsfähig. Die Berechnung des Volljährigenunterhalts ist kompliziert und sollte rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag überprüft und berechnet werden.

Wie lange ist Kindesunterhalt zu zahlen?

Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder über den Schulabschluss hinaus bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums finanziell durch Unterhalt zu unterstützen. Voraussetzung ist allerdings eine gewisse Zielstrebigkeit und Fleiß während des Ausbildungszeitraums. Ein Bummeln während der Ausbildung brauchen Eltern nicht zu unterstützen. In extremen Fällen entfällt deshalb der Ausbildungsunterhalt.

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