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Vorsorge für Ihre Kinder

Sorgerecht nach dem Tod der Eltern

Wie können Sie Ihre Kinder für den Ernstfall absichern?
Viele Eltern und Alleinerziehende fragen sich besorgt, wer das Sorgerecht bekommt, wenn sie selbst durch eine Krankheit oder bei einem Unfall sterben. Wer regelt dann die Finanzen, und wer verwaltet das geerbte Vermögen des Kindes? In diesem Fall wird das Familiengericht eingeschaltet, um eine sorgerechtliche Entscheidung für Ihr Kind zu treffen. Da die Rechtslage teilweise unklar ist, ist es empfehlenswert empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung zu verfassen. In dieser können Sie festlegen, wer die Vormundschaft für Ihr Kind übernehmen soll.
Wissenswertes zum Thema Sorgerecht – Tod der Eltern – Vorsorge für Ihre Kinder:
Wozu eine Sorgerechtsverfügung?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie für den Fall Ihres Todes festlegen, wer die Vormundschaft für ihr Kind übernehmen soll. Dies kann eine Person aus der Familie als Vormund und ein Ersatzvormund aus dem Freundeskreis sein. Sie können die Teilbereiche der elterlichen Sorge auch aufteilen. Denkbar ist, einen Vormund für die Personenfürsorge und eine andere Person für die Vermögensvorsorge zu benennen.

Es ist jedoch nicht garantiert, dass die Familiengerichte den Vorgaben immer nachkommen. Jede Sorgerechtsverfügung wird genau überprüft. Das Gericht wägt ab, ob diese dem Kindeswohl entspricht, und trifft die endgültige Entscheidung über die Benennung des Vormunds. Es ist deshalb sinnvoll, den eigenen Vorschlag zu begründen, damit das Gericht Ihre Benennung nachvollziehen kann. Rein vorsorglich können Sie auch einen Ersatzvormund festlegen und benennen, wer das Sorgerecht aus welchen Gründen nicht ausüben soll.

Da die Sorgerechtsverfügung eine besondere Form eines Testaments ist, sind bestimmte formale Vorgaben zur Wirksamkeit eines Testaments einzuhalten. Als Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Sorgerechtsverfügung.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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