Erbauseinandersetzung

Die Erbengemeinschaft – eine Konfliktgemeinschaft?

Ein Erbe kommt selten allein. Was können Sie tun
Wenn der Nachlass an mehrere Erben fällt, ist Streit zwischen den Erben in der Regel vorprogrammiert. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft – ob sie wollen oder nicht. Hierbei prallen unterschiedlichste Interessen und Welten aufeinander und werden über den Nachlass miteinander verbunden.

Fällt der Nachlass an mehrere Erben, so entsteht kraft Gesetzes automatisch gemeinsames Vermögen der Erbengemeinschaft. Vereinfacht kann man sagen, der Nachlass gehört allen gemeinsam. Einzelne Miterben dürfen nicht alleine handeln, sondern auch nur gemeinsam über einzelne Gegenstände des Nachlasses verfügen. Eine Ausnahme hiervon sind Maßnahmen, die zur Erhaltung des Nachlasses notwendig sind. Ansonsten ist der Nachlass bis zu der Auseinandersetzung von den Miterben gemeinschaftlich zu verwalten. Genau diese Aspekte machen die Erbengemeinschaft so kompliziert.

Die gemeinsame Verwaltung bereitet oft erhebliche Schwierigkeiten, vor allem dann, wenn die Erben verstreut wohnen oder sich nicht über einzelne Maßnahmen einigen können. Denn jeder Erbe ist verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind.

Aufgrund der erheblichen praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten einer Erbengemeinschaft, hat jeder Erbe grundsätzlich das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft durch Auseinandersetzung zu verlangen.
Wie kommen Sie aus der Erbengemeinschaft heraus?
Am schnellsten kommen Sie aus der Erbengemeinschaft heraus, wenn Sie die Erbschaft innerhalb der grundsätzlich sechswöchigen Ausschlagungsfrist auschlagen.

Alternativ können Sie gegen Zahlung einer Abfindung durch die verbleibenden Erben aus einer Erbengemeinschaft ausscheiden. Das Ausscheiden wird durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Miterben geregelt. Man spricht von einer Abschichtungsvereinbarung.

Voraussetzung ist, dass die anderen Miterben mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind, denn ein Anspruch auf Abschluss einer Abschichtungsvereinbarung steht dem Miterben nicht zu. Bei Weigerung eines Miterben bleibt nur der gerichtliche Weg der Nachlassauseinandersetzung.
Wie wird die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?
Wurde ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, ist es dessen Aufgabe, den Nachlass auseinanderzusetzen. Anderenfalls müssen sich die Miterben selbst um die Auseinandersetzung kümmern, die durch einen formfreien Auseinandersetzungsvertrag zwischen allen Miterben beendet werden kann. wird. Falls ein Grundstück Bestandteil des Nachlasses ist, bedarf der Auseinandersetzungsvertrag der notariellen Beurkundung.

Wenn die Miterben untereinander keine Einigung erzielen, wird oft in jahrelangen Prozessen gestritten. Um dies zu verhindern, bietet sich bei Streit unter Erben eine Mediation an.

Als Rechtsanwältin für Erbrecht und auch Mediatorin setze ich mich für Sie ein. Ich unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung, damit der Nachlass nach Möglichkeit ohne Einschaltung des Gerichts fair unter allen Erben aufgeteilt wird.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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