Lebzeitige Übertragungen

Schenkungen an Kinder

Vermögen vererben oder verschenken?
Sie stellen sich die Frage, ob Sie Ihr Vermögen vererben oder besser zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen an die Kinder übertragen? Aus persönlichen, steuerlichen und rechtlichen Gründen kann es erforderlich werden, die Möglichkeiten lebzeitiger Zuwendungen zu prüfen, zu erörtern und zu entwerfen.

Es kommt häufig vor, dass Eltern Ihre Kinder bereits zu Lebzeiten finanziell unterstützen. Wenn ein Kind nach Abschluss seiner Ausbildung und nachEintritt in das Berufsleben ein Haus bauen oder ein Geschäfteinrichten möchte, so kann die finanzielle Unterstützung der Elterndringend nötig werden. Daher werden oft vorzeitig Grundstücke als Bauland übertragen oder finanzielle Mittel zwecks Existenzgründung zur Verfügung gestellt.

Viele Eltern halten es deshalb für wenig sinnvoll, mit der Vermögensübertragung auf die Kinder bis zum Tod des längstlebenden Ehegatten zu warten. Die Kinder wären dann selbst schon im vorgerückten Lebensalter und sind auf das ererbte Vermögen nicht mehr so dringend angewiesen, wie es in den jüngeren Jahren der Fall ist.

Mit der Nachlassplanung sollte frühzeitig begonnen werden. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf steuerliche Freibeträge, sondern auch im Hinblick auf die gesetzlichen Zehnjahresfristen bzw. Zehnjahreszeiträume bei der Pflichtteilsergänzung.

Der Vorteil von lebzeitigen Übergaben ist, dass der Erblasser die Kontrolle darüber hat, wer sein Erbe erhält. Eltern entscheiden somit, ob sie eines ihrer Kinder beim Erbe begünstigen oder alle Kinder gleichberechtigt behandeln.Auch die erbschaftsteuerliche oder einkommensteuerliche Belastung kann teilweise deutlich reduziert werden.

Es empfiehlt sich, Schenkungen und Übergabeverträge sicher gegen die typischen Lebensrisiken wie Tod, Scheidung, Überschuldung etc. zu gestalten. Aber auch die eigenen Interessen als spätere Senioren sollten durch die sichere Formulierung von Nießbrauch, Wohnungsrecht, Rente etc. abgesichert sowie die Rechte der Geschwister bedacht werden. Daneben müssen derartige Verträge steuersparend und einkommensteuerlich vorteilhaft sein.

Ob Schenkungen und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten in Ihrem konkreten Fall Sinn machen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierzu sind zunächst Ihre Ziele zu definieren und zu überprüfen, ob diese mit der gesetzliche Erbfolge zu realisieren sind. Oftmals führt die gesetzliche Erbfolge nicht zum gewünschten Ergebnis.

Parallel dazu ist der Nachlassbestand zu ermitteln, um festzustellen, ob eine lebzeitige Umstrukturierung des künftigen Nachlasses Ihren Zielen besser gerecht wird. In allen Fragen zur Nachlassplanung, Schenkung und vorweggenommener Erbfolge berate ich Sie gerne. Bei steuerlichen Fragen arbeite ich eng mit erfahrenen Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht zusammen.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

Melden Sie sich einfach bei mir!

Image
Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
Schrangenstraße 7
23909 Ratzeburg
© 2020 fachanwaltskanzlei-rz.de, alle Rechte vorbehalten